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Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)

Für Online-Anwendungen im Geltungsbereich dieses Styleguides ist die Einhaltung der Regelungen der BITV, Priorität I, verbindlich.

Wenn es mit vertretbarem Aufwand möglich ist, wird darüber hinaus Kompatibilität zu den Regelungen nach BITV, Priorität II, angestrebt.

Technische und redaktionelle Qualitätssicherung

Die in den Projekten auf dem zCMS bereitgestellten Templates sind auf Barrierfreiheit geprüft, so dass die Seiten unter sachsen.de stets angehalten sind, dem aktuellen technischen Stand und den Bedingungen an Barrierefreiheit zu entsprechen.

Neben der technischen Barrierefreiheit, wie z. B. dem Bereitstellen eines Platzhalters für einen Alternativtext oder eine Transkript-Datei, ist es Aufgabe des Redakteurs, die geschaffenen Voraussetzungen auch zu nutzen. So muss beispielsweise ein Alternativtext auch tatsächliche eine Kurzbeschreibung enthalten und für ein Video muss eine entsprechende Transkript-Datei angefertigt werden. Auch für die korrekte Schachtelung von Überschriftenebenen ist der Redakteur verantwortlich.

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